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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 208

1888 - Berlin : Hertz
208 Erwerbung von Tecklenburg; Heer und Miliz. Neufchatel und Valengin; auch wurde die Anerkennung der königlichen Würde von Preußen beim Friedensschluß im Namen Frankreichs und Spaniens ausdrücklich ausgesprochen. Neufchatel und Val engin in der Schweiz waren früher durch Heirath an das Haus Dramen gekommen, von Wilhelm Iii. von England aber im Jahre 1694 an den damaligen Kurfürsten Friedrich abgetreten worden. Französische Prinzen machten jedoch gleichfalls auf das Land Anspruch und der französische Gesandte in der Schweiz setzte Alles in Bewegung, um dasselbe für Frankreich zu gewinnen. Da sich die Bewohner selbst zu Preußen hinneigten, so drohte der Franzose, daß kein Winkel der Erde sie vor dem Zorn seines Königs schützen werde. Die versammelten Stände aber erklärten , trotz dieser Drohungen, die Ansprüche Friedrich's für die gegründetsten, nahmen ihn als rechtmäßigen erblichen Herrn unter der Bedingung, daß er ihre Freiheiten und Rechte bestätige, an und übergaben feinem Gesandten die Regierung (1707). Der König von Frankreich wollte damals die Zahl seiner Feinde nicht vermehren und gab nach; im Uhrechter Frieden erkannte er, wie gesagt, Friedrich's Rechte als souveräner Prinz von Dramen, Neufchatel und Valengin an. Erwerbung von Tecklenburg. Von anderen Erwerbungen König Friedrich's I. ist noch die Grafschaft Tecklenburg in Westphalen zu erwähnen. Ueber das Erbrecht in derselben hatte länger als ein Jahrhundert hindurch ein Streit zwischen den Grafen von Bentheim und den Grafen von Solms-Braunfels geschwebt, welcher zuletzt zu Gunsten der Letzteren entschieden worden war. Das Haus Solms^Braunfels glaubte jedoch den Besitz wegen der langen Anfeindungen ihrer Nebenbuhler nicht ruhig antreten zu können und verkaufte deshalb die Grafschaft Tecklenburg für 250,000 Thaler an den König von Preußen (1707). Ueber die Ausdehnung des neuen Besitzes entstanden zunächst weitere Streitigkeiten mit den Grafen von Bentheim, erst 1729 erfolgte eine Einigung, nach welcher Preußen die ursprüngliche Grafschaft Tecklenburg erhielt, die Grafen von Bentheim unter Beibehaltung des Titels von Tecklenburg die übrigen Güter (die Herrschaft Rheda mit Gütersloh u. s. w.) behielten. Heer und Miliz. Das stehende Heer, welches der große Kurfürst als die Hauptstütze der aufkeimenden Macht seines Staates bei jeder Gelegenheit bezeichnet hatte, galt auch Friedrich I. als eine der wichtigsten Säulen seiner Kriegsgewalt. In den letzten Jahren seiner Regierung war die preußische Armee stärker, als je vorher; bereits an 50,000 Mann mit 40 Generalen. Dem Sinn des Königs für äußeren Prunk entsprach es, daß er verschiedene Arten prächtiger Leibwachen errichtete. Da findet man Garde du Corps, deutsche und französische Grands - Mousquetairs, wo jeder Soldat Lieutenantsrang hatte, Grenadiers ä cheval, Gensd’armes, die preußische und kurmärkische Garde zu Fuß, ein Leibregiment zu Pferde und Grenadiergarde. Alles sehr kostbar ausgerüstet, bekleidet und besoldet. Eigenthümlich ist, daß wir schon damals den Versuch einer Art Landwehr finden, die bereits erwähnte Miliz. Auf den königlichen Domainen sollten die Bauersöhne, welche uuverheirathet und noch unter 40 Jahren waren, in den Waffen geübt wer* den. Nachdem man ihnen einmal die Furcht benommen, als würde sie ohne

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 640

1888 - Berlin : Hertz
640 Waffenstillstands-Verhandlungen. im Besitze Frankreichs, eine stets offene Ansfallspforte gegen Süddentsch-land. In deutschem Besitze gewinnen Straßbnrg und Metz dagegen einen defensiven Character; wir sind in mehr als zwanzig Kriegen niemals die Angreifer gegen Frankreich gewesen, und wir haben von letzterem nichts zu begehren als unsere von ihm so oft gefährdete Sicherheit im eigenen Lande. Frankreich dagegen wird jeden jetzt zu schließenden Frieden nur als einen Waffenstillstand ansehen und uns, um Rache für seine jetzige Niederlage zu nehmen, ebenso händelsüchtig und ruchlos wie in diesem Jahre, wiederum angreifen, sobald es sich durch eigene Kraft oder fremde Bündnisse stark genug dazu fühlt." Hiermit hatte Gras Bismarck zum ersten Male mit voller Klarheit und Bestimmtheit die politischen Forderungen für den Friedensschluß angekündigt: er durfte sich dabei in der That auf die einmüthige Stimme des deutschen Volkes berufen, welche seit den großen und entscheidenden Siegestagen die Wiedergewinnung von Elsaß und Lothringen für Deutschland als den unabweislichen Siegespreis bezeichnet hatte. Die Zusammenkunft von Jules Favre mit dem Grafen von Bismarck fand am 19. zu Haute Maison und am 20. in Ferneres statt. Es handelte sich dabei vor Allem um die Bedingungen eines Waffenstillstands, nur beiläufig um die künftigen Friedensbedingungen. In dieser Beziehung erklärte I. Favre vorweg, daß er jede mögliche Geld-entschädigung in Aussicht stellen könne, Landabtretungen dagegen ablehnen müsse. Nachdem Graf Bismarck letztere als unentbehrlich bezeichnet hatte, erklärte Favre die Friedensunterhandlungen als aussichtslos, weil Landabtretungen für Frankreich erniedrigend, ja sogar entehrend fein würden. „Es gelang mir nicht," berichtete Graf Bismarck über die Unterredung, „ihn zu überzeugen, daß Bedingungen, deren Erfüllung Frankreich von Italien erlangt, von Deutschland gefordert habe, ohne mit einem der beiden Länder im Kriege gewesen zu sein, Bedingungen, welche Frankreich ganz zweifellos uns auferlegt haben würde, wenn wir besiegt worden wären, und welche das Ergebniß fast jeden Krieges auch der neuesten Zeit gewesen wären, für ein nach tapferer Gegenwehr besiegtes Land an sich nichts Entehrendes haben könnten, und daß die Ehre Frankreichs nicht von anderer Befchaffenheitfei,als diejenige aller anderen Länder. Ebensowenig fand ich bei Herrn Favre dafür ein Verständniß, daß die Rückgabe von Straßbnrg bezüglich des Ehrenpunktes keine andere Bedeutung, als die von Landau oder Saarlouis haben würde, und daß die gewalttätigen Eroberungen Ludwigs Xiv. mit der Ehre Frankreichs nicht fester verwachsen wären, als diejenigen der ersten Republik oder des ersten Kaiserreichs." Eine praktischere Wendung nahmen die Besprechungen erst in Ferneres, wo sie sich mit der Frage des Waffenstillstands beschäftigten. Als Bedingungen des Waffenstillstands wurde von deutscher Seite die Uebergabe der Festungen verlangt, welche die Verbindung der deutschen Truppen mit Deutschland erschwerten, vornehmlich von Straßburg, To ul und einigen kleinen Festungen. I. Favre legte seinerseits den größten Werth darauf, daß die Einschließung von Paris während des Waffenstillstands aufgegeben werde; hierauf erklärte jedoch Graf Bismarck

3. Handbüchlein der Weltgeschichte für Schulen und Familien - S. 212

1877 - Calw : Verl. der Vereinsbuchh.
212 Neue Geschichte. hundert hat kaum hingereicht, die materiellen Vertnste Deutschlands 511 ersetzen. Und welche Sittenlosigkeit nun herrschte, ist nicht zu beschreiben; Logau klagte nicht umsonst: Luthrisch, Päpstisch und Calvinisch, diese Glauben alle drei sind vorhanden, doch ist Zweifel, wo das Chri? steuthum denn sei. Doch nun war Friede. Weil derselbe in Münster und Osnabrück, wo Abgeordnete aller Staaten zusammentraten, geschlossen wurde, heißt er der westphälische. Es kostete viele Mühe, bis die kriegführenden Parteien befriedigt werden konnten. Frankreich bekam das Elsaß, Schweden Pommern und 5 Mill. Thaler, und die deutschen Landstände erhielten volle Landeshoheit. Ohne den Reichstag, bei dem alle Stände freies Stimmrecht hatten , hatte der Kaiser hinfort nichts mehr zu befehlen. Neben den Evangelischen erhielten auch die Calviuisteu freie Religionsübnng. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben und bestimmt, daß der Zustand der geistlichen Güter im Ganzen verbleiben sollte, wie er am 1. Jan. 1624 gewesen. So schloß der schrecklichste aller Kriege, in welchem Deutschland zwei Dritttheile seiner Bewohner einbüßte. Wer möchte verkennen, daß er ein Völkergericht des Herrn war. „Und bei dem Allen lässet Sein'zorn noch nicht ab; Seine Hand ist noch ausgereckt." Die Kriegsdraugsale erneuerten sich schneller, als man erwarten mochte! Iii. Die Zeiten der Politik (1648—1789). 1. Frankreich. (Ludwig Xiv. Xv.) § 84. Unter steten Kriegen entwickelte sich nun diejenige europäische Politik, welche ein Gleichgewicht unter den herrschenden Hauptmächten erzielte und zuletzt erreichte, bet dem auch kleinere Staaten zu ruhigerer Existenz gelangten. Am meisten hatte man mit Frankreich zu

4. Handbüchlein der Weltgeschichte für Schulen und Familien - S. 214

1877 - Calw : Verl. der Vereinsbuchh.
214 N eue Geschichte. Die drei ersten nennt man Raubkriege und das waren sie anch. Zuerst ließ er 1667, als Gatte einer spanischen Prinzessin, seine Heere in die spanischen Niederlande einbrechen; aber die freien Holländer brachten schnell mit England und Schweden einen Bnnb zu Stanbe, der ihn schreckte und zum Frieden von Aachen 1668 stimmte, in welchem er sich mit zwölf flandrischen Plätzen begnügte. Ernsthafter war der zweite Raubkrieg, deu er 1672—78 gegen die Holländer selbst unternahm. England und Schweden waren jetzt auf seiner Seite; wider ihn kämpften Spanien, Oesterreich, das deutsche Reich, Dänemark, Brandenburg. Jährlich ließ er zahlreiche Heere ausrücken, Städte einnehmen. Schlachten liefern; und Ströme von Blnt^ mußten fließen, bis der Friede von Nymwegen zu Stande kam, in welchem ihm abermals Ländertheile zugesichert wurden. Sein Trotz achtete auch des Friedens nicht. Er errichtete 1681 die sogenannten Rennions- oder Vereinigungskammern, welche ansmitteln sollten, was je zu den abgetretenen Städten und Distrikten gehört hätte, also mit diesen seiner Meinung nach ihm zugefallen wäre. Dann nahm er plötzlich Straßburg und große Strecken an der Mosel und Saar weg; und die eingeschüchterten Mächte umher ließen es bei blofen Unterhanblnngen beweisen. Um biefe Zeit machte er sich auch mit den Raubstaaten Algier und Tripolis zu schaffen, ferner mit dem Papste und der Republik Genua; und im eigenen Lande tobte er wider die Hugenotten, indem er das Edikt von Nantes aufhob (1685), wovon das Nähere die Kirchengeschichte meldet. Eine halbe Million seiner besten Unterthanen trieb er ins Ausland und die Menge derer, welche blieben und zum Schein Katholiken wurden, brachte sowohl die Kirche als die Religion überhaupt um alles Ansehen. Nun kam es zum dritten Raubkrieg, der mehr gegen das deutsche Reich gerichtet war, in welchen jedoch abermals oben genannte Staaten, auch Savoyen, mit verflochten wurden, so daß er an fünf verschiedenen Punkten Heere aufzustellen und zu unterhalten hatte. Diesen

5. Der Verlauf des Weltkrieges - S. uncounted

1918 - Leipzig : Voigtländer
M*~N Ii g ™ Ii s 3 Ii 3/5 j London Nve Der Lande England .ntwerpen {yixjrnuiden olöwen Aachen Boulognjt^^ Neu vejchapeueo. Lüttich Coblen. lau'beuge Luxem J-Burgz fla Fere .Laon Rouen So/ssons Somihie/j Pari's” Don\ä\Mousson mßbur£ Äberfichtskarten des östlichen^ westlichen^ italienischen u. Balkan-Kriegsschauplatzes bis Ian. )9ts Entworfen und gezeichnet in der Kartographischen Anstalt von Wagner & Debes in Leipzig. R. Boigtländers Verlag in Leipzig. ’ Kilom. Schlachtlinie vom 4-.-9.Sept 1914- —— Fronuinie Ende Januar 1918 Wichtige Eisenbahnen. Schinmeck < .r- ,V/ Tw Irreiburg •\jgw ■ ijalmü (Ihausen

6. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 31

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 31 zum Reiche, künftig zur Krone Frankreich gehören und ihr für immer und unwiderruflich einverleibt werden sollen. . . . 73. Drittens verzichten der Kaiser . . . und das Reich auf alles, was bisher an Rechten, (Eigentum, Herrschaft, Besitz und Gerichtsbarkeit dem Reiche und dem Haufe (Österreich zustand an die Stadt Breisach, die Landgraf-schaft Ober- und Unterelfaß, den Sundgau, die Landvogtei über die zehn Reichsstädte im Elsaß, Hagenau, Colmar, Schlettstadt, weißen-bürg, Landau, Gberehnheim, Roßheim, Münster im Gregoriental, Kaisersberg und Türkheim, und alle Botschaften . . . und übertragen sie alle und jede dem Rllerchriftlichften König und der Krone Frankreich. . . . 87. Der Merchriftlichfte König soll gehalten fein, nicht nur die Bischöfe von Straßburg und Bafel mit der Stadt Straßburg, sondern auch die übrigen in beiden Elsaß dem Rom. Reiche unmittelbar unterworfenen Stände, die Äbte von Bturbach . . . und den Rbel des ganzen Unterelfaß, ebenso besagte zehn Reichsstädte, welche die Vogtei Hagenau anerkennen, in derselben Freiheit und im Besitz der Unmittelbarkeit gegen das Rom. Reich, deren sie sich bisher erfreut haben, zu lassen, so daß er weiter keine königliche Oberhoheit gegen sie beanspruchen kann, sondern mit den Rechten zufrieden fein soll, die dem Haufe Österreich zustanden und durch gegenwärtigen Friedensvertrag der Krone Frankreich abgetreten werden. c) Paul Gerhardts vanklied bei der Verkündigung des Friedens? (Bott Lob, nun ist erschollen 37 Das drückt uns niemand besser das edle Fried- und Freudenswort, in unser Seel und herz hinein daß nunmehr ruhen sollen als ihr zerstörten Schlösser die Spieß und Schwerter und ihr Ittorb: 40 und Städte voller Schutt und Stein; 5 tdolauf und nimm nu wieder ihr vormals schönen Felder, dein Saitenfpiel hervor, mit frischer Saat bestreut, o Deutschland, und sing Lieder itzt aber lauter Wälder im hohen vollen Thor. und dürre, wüste Heid; Erhebe dein Gemüte 45 ihr Gräber voller Leichen io zu deinem Gott und sprich: und blut’gem Heldenschweiß, Herr, deine Gnad und Güte der Helden, deren gleichen 12 bleibt dennoch ewiglich! ... 48 auf (Erden man nicht weiß. . . . 25 Sei tausendmal willkommen, 65 Wer aber Christum liebet, du teure, werte Friedensgab! sei unerschrocknen Itiuts, Itzt sehn wir, was für Frommen der Friede, den er gibet, 28 dein Beiunsmohnen in sich hab; . .. bedeutet alles Guts. . . . d) Protest des Papstes Znnocenz X. Bulle Zelo domus Dei 1648.2 1. Mit dem tiefsten Gefühl des Schmerzes haben Tdir vernommen, daß durch mehrere Artikel des am 6. August 1648 zu Osnabrück und ebenso des am 25. Oktober 1648 zu Münster in Westfalen abgeschlossenen Frie- 1 Deutsche Dichter des siebzehnten Jahrhunderts, hrsg. v. K. Goedeke und 3- Cittmann. Xii (1877) 95ff. 2 (E. Wirbt, Quellen zur Geschichte des Papsttums, 2. Hust. 367.

7. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 30

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
30 Iv. Der Dreißigjährige Krieg Xiii 1. Da das herzogliche Haus Braunfchtveig=£üneburg auf feine Ansprüche an die Erzbistümer Magbeburg und Bremen und die Bistümer Halberftabt und Ratzeburg mit dem Bebing verzichtet hat, daß ihm die mit Katholiken abroechfelnbe Nachfolge im Bistum (Dsna = brück zugesprochen werbe, so willigt die Kais. Majestät . . . barein, daß solche abroechfelnbe Nachfolge in besagtem Bistum Osnabrück binfüro statt haben soll. . . . Xj 2. Zweitens soll das Haus Heffen-Laffel ... die Abtei Hers* selb ... behalten. Xn 8. Enblich sollen wegen ctbbanrung der fchwebifchen Solba-teska alle und jebe Kurfürsten, Fürsten und übrigen Stänbe, einbegriffen die freie und unmittelbare Keichsritterfchaft . . . der nachfolgenben sieben Reichstreife, 5es kurfürstlich rheinischen, des oberfächfifchen, des ftänki-fchen, des schwäbischen, des oberrheinischen, des westfälischen und des nieder sächsischen, gehalten fein, fünf Millionen (myriades) Reichstaler in der im Rom. Reich üblichen Münze aufzubringen, und zwar in brei Ter-minen, am ersten ... 1 800000 an barem Gelb . . . und I 200000 durch Anweisungen. 9. Nach Abschluß biefes Vergleichs . .. soll die Zahlung der 1 800 000 <laler, die Abbcmfung der Soldaten und die Freigabe der (besetzten) (Drte alsbalb bewerkstelligt werben von den übrigen zwei Millionen sollen die Stänbe der genannten sieben Kreise die erste zu Rusgang des nächsten 3ahres . .., die anbere aber zu Lnbe des nächstfolgend Jahres . . entrichten. .. . 11. Betreffenb den österreichischen und den bayrischen Kreis soll, ba jener . . . zur Auszahlung des unmittelbaren kaiserlichen Heeres, biefer aber für das bayerische Kriegsvolk bestimmt worben ist, die Eintreibung im österreichischen Kreise bei der heil. Kais. Majestät stehen, im bayerischen aber biefelbe Meise ... wie in den übrigen beobachtet werben________ b) Münsterifcher Friedensschluß zwischen Frankreich und dem Reich. H. (24.) Skt. 1648.1 0. ... (Es soll zwar der burgunbifche Kreis ein (Blieb des Reiches fein und bleiben, fobalb die Streitigkeiten zwischen Frankreich und Spanien beigelegt . . . fein werben. In die barin noch währenben Kriege jeboch soll raeber der Kaiser noch irgenbein Reichsftanb sich einmischen_________ 69. Damit aber besagter Friebe (und Freundschaft zwischen dem Kaiser und dem Allerchristlichsten König) besto mehr gefestigt werben könne . . ., ist (mit Zustimmung, Rat und willen der Kurfürsten, Fürsten und Stänbe des Reichs zum Besten des Frieberts) ausgemacht worben: 70. (Erstens, daß die oberste herrschest, die Rechte der (Oberhoheit und alle artbern an die Bistümer Metz, Toul und üerbun, die gleichnamigen Städte und die Gebiete biefer Bistümer ... in berfelben Weise wie bisher 1 Liinig I 911—950.

8. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 5

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
2. Oie Jesuiten 5 Kolleg uns zu übergeben. . . . Plötzlich kann hier nichts geschehen, weil nicht ein einzelner Fürst ist, von dem alles abhängt. . . . töir werden hier also lernen, auf welche weise in Reichsstädten Kollegien zu errichten sind,... denn hier hängt die Sache nicht von einem Herzog, Bischof, König oder Kaiser ab, sondern vom Volke.... Es ist derb (crassus) und liebt das Derbe und traut mehr dem Buge als dem (Dhr.. . . Deshalb ist Geduld nötig und Langmut_______________ was Rom in Italien, das wird, so hoffe ich, döln in Deutschland sein. Einkünfte sind keine, und Gott nährt hier täglich sechzig, und zwar so, daß bisher überhaupt noch keine Schulden gemacht sind, wir begannen in drei Schulklassen und arbeiten weiter in sechs. . . . Die heilige Messe hört täglich die ganze Schule, in die schon über 360 treffliche Jünglinge aufgenommen find, -— denn Knaben nehmen mir überhaupt nicht auf. . . . Die Bücher der Ketzer lesen sie nicht, sondern verbrennen sie. Monatsbericht; Cöln, 30. Nov 1558:]1 Jetzt haben wir drei Häuser nebeneinander bekommen und ein recht großes viertes gemietet. . . . Jetzt haben wir so viel Platz, daß er bequem für 150 (Zöglinge) ausreichen kann?. . . Ich vertraue im Herrn, daß wir die Schule zu Straßburg und die zu Düsseldorf und ein paar andere häretische, die uns näher liegen, allmählich entleeren werden. . . . möchten die Prager (Jesuiten), die den Sachsen benachbart sind, ihre Schule so beifallswürdig einrichten, daß sie aus Posen, Wittenberg, Leipzig, Königsberg, Frankfurt... die Jugend zahlreich zu sich lotsen; denn wenn man die Jugend der Ketzer in unseren Schulen haben könnte, so erglänzte eine schöne Hoffnung, ganz Deutschland zu bekehren. Es sind sogar bei uns einige aus Pommern und Mecklenburg gewesen. . . . wir haben jetzt einen ... in Luthers eigener Vaterstadt (Eisleben, der in den letzten Tagen an uns geschrieben und erklärt hat, er sei ganz katholisch. Monatsbericht; Cöln, 30. April 1560:]3 . . . viele begehren zur Sozietät zugelassen zu werden; die sich durch Geist und andere natürliche Gaben hervortun und zum Dienste der Gesellschaft geeignet sind, werden seinerzeit die (Erfüllung ihres Wunsches erlangen; denn nicht leicht lassen mir einen zu, mag er auch geeignet erscheinen.4. .. c) Urteile über die Jesuiten. a) Bus dem Iubiläumsbuche der Jesuiten zu Antwerpen 1640.5 Ihre (der Jesuiten) Geschicklichkeit ist es, sich den Sitten aller anzubilden und anzupassen, alle Hufgaben zu übernehmen, alle menschen zu 1 Hansen 217. 2 3m Iahte 1563 waren es 62 Brüder mit 516 Schülern; Hansen 342. 3 Hansen 238. 4 Der Iahresbericht der rheinischen Provinz für das Iahr 1580 (a. a. (D. Hr. 547) gibt als Gesamtzahl der Brüder für die Kollegien zu (Eöln, Trier (seit 1560), Mainz (1561), Würzburg (1567), Speqer (1567), Fulda (1572), Heiligenstadt (1580) und Molsheim (dgl.) und die Missionen zu Paderborn, flachen und Loblenz 249 an, davon 80 Priester und unter diesen nur 14 professi, d. H. Mitglieder im strengsten Sinne, die zur Ablegung des vierten Gelübdes zugelassen waren; Schüler hatten Cöln und Trier in dem Iahre über 1000, Mainz über 600. 6 Imago primi seculi Societatis Jesu 1640, S. 408. vgl. Iah. Huber, Der Jesuitenorden (Berlin 1873) S. 308.

9. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 29

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 29 X 1. Ferner . . . überläßt die Kais. Majestät mit Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs . . . dem Reiche Schweden nachfolgende Landschaften mit allen ihren Rechten zu einem immerwährenden und unmittelbaren Reichslehen. 2. Das ganze Vorpommern samt der Insel Rügen. ... Nächst diesem Hinterpommern, Stettin, Garz, Damm, Gollnau und die Insel tdoilin samt der darin fließenden Oder und dem Meere, das insgemein das frische Haff genannt wird, und feinen drei Ausflüssen Peene, Swine und Divenow und beiderseits angrenzendem Lande vom Hnfange des königlichen Gebietes bis an das baltische Meer, in der Breite des östlichen Ufers, über welche die königlichen und kurfürstlichen Kommiffarien ... sich gütlich einigen werden. 4. . . . Was aber den Herzogen in Hinterpommern zugestanden, solches soll nebst dem ganzen Bistum (lammin . . . dem Herrn Kurfürsten zu Brandenburg zustehen.. . . 6. Der Kaiser überläßt auch der durchlauchtigsten Königin in Schweden ... die Stadt und den Hafen zu Wismar. ... 7. . . . (ebenso) das (Erzbistum Bremen und das Bistum Verden___________ 8. Der Stadt Bremen aber . . . soll ihr gegenwärtiger Stand, ihre Freiheiten . . . verbleiben. . . . 9. Für alle obengenannten Länder und Lehen nimmt der Kaiser mit dem Reiche die durchlauchtigste Königin und ihre Nachfolger im Reiche Schweden als unmittelbaren Reichsstand auf. . . . 12. Dazu überläßt er ihnen in allen besagten Lehen das privilegium de non appellando. . . . Xi 1. Zu gleichwertiger Entschädigung aber soll dem Kurfürsten zu Brandenburg, Herrn Friedrich Wilhelm, . . . übergeben werden das Bistum Halberstadt. . . . 4. (Eben diesem Herrn Kurfürsten soll auch ... das Bistum Xttinben ... übergeben werden. . . . 6. Gleicherweise soll dem Herrn Kurfürsten die Anwartschaft auf das (Erzbistum Magdeburg eingeräumt werden, und zwar so, daß, wenn es durch den Tod des gegenwärtigen Administrators, Herrn Augusts, Herzogs zu Sachsen, oder durch seine Nachfolge in der Kur oder eine andere Nachfolge frei werden sollte, dieses ganze (Erzbistum . . . dem Herrn Kurfürsten . . . übertragen wird. 7. Unterdessen aber soll das Kapitel samt den Ständen und Untertanen besagten (Erzstiftes gehalten fein, gleich nach dem Friedensschlüsse ... für den eintretenden Fall (in eventum) den huldigungseid zu leisten. 8. Der Stadt Magdeburg aber soll ihre alte Freiheit. . . wie auch ihre übrigen Privilegien und Rechte . . . verbleiben. . . . Xii 1. Für das, was dem Herzog von Mecklenburg-Schwerin . . . (mit löismar) abgeht, sollen ihm und seinen männlichen (Erben die Bistümer Schwerin und Ratzeburg gehören. . . . Georg-Eckert-Instltut für international© Schulbuchforschung Braunschwelg -Schulbuchbibliothek

10. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 5

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
1. Die Reichsgesetzgebung 5 willen einenirtarft zu besuchen. 4. Daßalteztraßennichtverlegtwerdensollen, es sei denn mit dem willen der Durchziehenden. 5- Daß in unsern (Friedrich Ii.: neuen) Städten die Bannmeile beseitigt werde. 6. Zeder einzelne unter den Fürsten soll der Freiheiten, Gerichtsbarkeiten, Grafschaften, Zenten, freien wie verliehenen, ruhig genießen, gemäß der Gewohnheit seines Landes. 7. Die Zentgrafen sollen die Zenten vom Landesherrn (dominus terrae) empfangen oder von dem, der durch den Landesherrn damit belehnt worden ist. 8. Die Dingstätte des Zentgerichts soll niemand ändern ohne die Zustimmung des Landesherrn. 9. Dor das dentgericht sollen Semperfreie (ho-mines synodales) nicht geladen werden. 10. Die Bürger, die Pfahlbürger genannt werden, sollen gänzlich vertrieben werden. 12. Die (Eigenleute der Fürsten, Edeln, Ministerialen, Kirchen sollen in unsern Städten nicht ausgenommen werden. 14. Das Geleitsrecht der Fürsten durch ihr Land, das sie von uns zu Lehen haben, wollen wir durch uns und die Unsern nicht hemmen oder durchbrechen lassen. 17. Xüir wollen keine neue Tttünze im Lande irgendeines Fürsten schlagen lassen, durch die die Tttünze der Fürsten verschlechtert wird. c) Edikt Friedrichs Ii. gegen die Autonomie der Bischofsstädte. 1231/32. Mon. Germ. Const. Ii, 192 f. Durch dieses Gesetz erklären wir für nichtig und heben auf in jeder Stadt Deutschlands die Gemeindevertretungen, Räte, Bürgermeister oder sonstigen Beamten, die von der Gesamtheit der Bürger ohne die Zustimmung der Erzbischöfe ober Bischöfe eingesetzt werden. — wir beseitigen und heben auf auch alle Brüderschaften und Bereinigungen der Handwerker, mit welchem Hamen sie auch gewöhnlich bezeichnet werden mögen. — wie in vergangenen Zeiten die Leitung der Städte und aller Güter, Me vom Reiche übertragen werden, den Erzbischöfen und Bischöfen zustand, so wollen wir, daß diese Leitung ihnen und ihren Beamten ... für immer zustehe.“ T Dgl. Goldene Bulle Xvi. 2 Welche Bedeutung trotz der städtefeindlichen Politik der Staufer die Städte schon in jener Zeit besaßen, zeigt ein Steuerverzeichnis des Reichsgutes von 1241 (Mon.germ. Const.iii, 2 f.). Nach ihm zahlte Frankfurt a.itt.eine Iahres-fteuer von 250 Mark; 200 Mark zahlten (Beinhaufen, Bafel, Hagenau, über 100 außer diesen u.a. noch Idetzlar, Kolmar, Friedberg, Oppenheim, Breifach, Lindau, Rottroeil, Eßlingen, 80 u. a. Mühlhausen u. Ulm. (Bei manchen dieser Städte ist allerdings wohl das um die Stadt liegende Reichsgut eingerechnet.) Zu den Steuern, welche die königlichen Städte als solche zu zahlen hatten, kamen die oft sehr beträchtlichen Steuern, welche die Juden als „Knechte der königlichen Kammer" entrichten mußten. Die 73 im Derzeichnis enthaltenen Städte (das Reichsgut in Ober-u. Ittittelfranken, Thüringen u. Sachsen fehlt ganz!) zahlten insgesamt 5600 Warf, die nach heutigem Geldwert einer Summe von etwa 2 Millionen Mark entsprechen. Mag dies auch im Dergleich mit dem Posten eines modernen Staatshaushalts geringfügig erscheinen, so bildeten diese Steuern in Zeiten, wo die Naturalwirtschaft noch einen breiten Raum einnahm, doch die bei weitem erheblichste Geldquelle des Reiches.
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